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Einführung

„Der Abbau von Barrieren ist ein Schlüssel zur „Enthinderung“ der Gesellschaft.“
(Behindertenrechtskonvention BRK, 2007/2008)

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland seit 2009 geltendes Recht. Nach der Konvention ist Behinderung das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen, mit denen Menschen leben und den Barrieren, denen sie in ihrem Alltag überall begegnen. Diese Barrieren können sowohl materieller Natur sein (z.B. hohe Stufen, enge Türen) als auch einstellungsbedingt (z.B. die Meinung, dass blinde Menschen vornehmlich in die Oper gehen). Einstellungsbedingte Barrieren befördern dabei umweltbedingte Barrieren: Wenn ein Theater Menschen mit Beeinträchtigungen nicht als ein Zielpublikum wahrnimmt, wird es auch keine Maßnahmen zum Abbau von Barrieren dieses Publikums anstreben.

Die unterzeichnenden Staaten der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich zum schrittweisen Barriereabbau, um so die gleichberechtigte Partizipation von allen Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Artikel 30 der Konvention benennt dies explizit auch für das kulturelle Leben und verpflichtet damit alle öffentlich geförderten Kulturinstitutionen, ihr Angebot barrierefrei zugänglich für alle zu machen. Dennoch gibt es im Theater für taube, sehbehinderte, körperbehinderte, chronisch kranke, neurodivergente und viele andere Menschen mit Behinderung nach wie vor noch sehr viele Barrieren. Audiodeskription, Gebärdensprachverdolmetschung, Relaxed Performances, barrierefreie Webseiten, einfache Sprache etc. sind nur einige Möglichkeiten, um Zugänge zu schaffen und sollten als gängige Mittel am Theater eingesetzt werden. Viele Theaterhäuser und freie Gruppen sind zwar schon aktiv, flächendeckend ist die Barrierefreiheit noch lange nicht.

„Der Abbau von Barrieren ist ein Schlüssel zur ‚Enthinderung‘ der Gesellschaft.“ Wer behindert wird, kann nicht ins Theater gehen, auch wenn er oder sie gerne möchte. Dies zu ändern ist die Aufgabe aller Politiker und Theaterschaffenden, die es gemeinsam zu lösen gilt – so inklusiv wie möglich, nicht paternalistisch. Durch gemeinsame Arbeit mit Menschen mit Behinderung an allen entscheidenden Stellen. Bei der Erstellung der jeweiligen Angebote, auf und hinter der Bühne. Beratend, schreibend, übersetzend, entwickelnd. Denn wenn behinderte Menschen als Expert:innen in eigener Sache dabei sind und sogar selbst entscheiden, kann wirkliche Partizipation und Gleichberechtigung gewährleistet werden.

(überarbeitet, Matthias Huber, 06/2023)

Fördermöglichkeiten

Laut Artikel 30 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in barrierefreien Formaten haben. In jeder institutionellen Förderung und jedem Förderantrag für künstlerische Einzelprojekte sollten daher Kosten für die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen als fester Teil des Finanzierungsplans gefordert und berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderprogramme für die Etablierung von Barrierefreiheit im Theater. Diese unterteilen sich in: Programme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, in Projektförderungen von unterschiedlichen Trägern, in Förderung der Parteienstiftungen und in Fundraising und private Stiftungen. In vielen Fällen bieten sich die lokalen Interessenvertretungen als Antragspartner an, ebenso können sie bei der nicht immer leichten Suche nach der richtigen Fördermöglichkeit helfen. Viele Bundesländer verweisen auf den Bund oder andere Förderungsmöglichkeiten wie die der Aktion Mensch.

Die folgende Auswahl an Links ist nicht repräsentativ und soll einen ersten Überblick geben.

Auswahl an Einzelförderungsmöglichkeiten (Stiftungen):

Mikroförderung für Barrierefreiheit von Aktion Mensch: Förderung über maximal 5000€ von konkreten Barrierefreiheitsmaßnahmen (Audiodeskription, DGS-Verdolmetschung, barrierefreie Webseiten-Gestaltung, bauliche Vorhaben etc.), Sensibilisierungsmaßnahmen, Netzwerkaufbau 

Kunst und Kultur für alle von Aktion Mensch: Förderung über maximal 10.000€ von partizipativen Projekten im Bereich Kunst und Kultur, die die Zielgruppe selbstbestimmt nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestaltet.

Digitale Teilhabe für alle von Aktion Mensch: Förderung bis zu 20.000€ für inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht.

Förderprogramm der Allianz Foundation für Projekte von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund, die u.a. gerechte Teilhabe, Intersektionalität und Inklusion mitdenken und aktiv gestalten.

 

Auswahl an Förderungsmöglichkeiten auf Bundes-/Landesebene:

Bund

Inklusion in Kultur und Medien der Bundesregierung fördert Modellprojekte.

Baden-Württemberg

Impulse Inklusion des Sozialministeriums BW fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Projekte, die besonderen Modellcharakter für die zukünftige inklusive Gestaltung Baden-Württembergs haben.

Inklusion gemeinsam gestalten der Baden-Württemberg Stiftung fördert Menschen mit Behinderung darin, ihre Selbstwirksamkeit zu stärken und aktiv an ihrem Lebensumfeld teilzuhaben. Um den Prozess der Inklusion voranzutreiben, möchte die Baden-Württemberg Stiftung sogenannte Inklusionsbegleiterinnen und Begleiter gewinnen und qualifizieren.


Berlin

IMPACT-Förderung zur Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs. Für Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner Künstler:innen, Künstler:innengruppen, Kurator:innen, Berliner Projekträumen und –initiativen, und Vereinen mit künstlerischem Programm.

Durchstarten Berlin: Durchstarten ermöglicht Personen, die künstlerische Projekte mit jungen Menschen leiten oder leiten wollen, einen Einstieg in die Projektförderung. Unterstützt werden Projekte von Personen, die bei anderen Förderprogrammen auf Barrieren stoßen.

Sachsen

Projektförderung des Sächsischen Staatsministeriums für landesfinanzierte Forschungseinrichtungen und institutionell geförderte Kultureinrichtungen. Gefördert werden: Sensibilisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit, weitere Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Projektförderung des Sächsischen Aufbaubank für landesfinanzierte Forschungseinrichtungen und institutionell geförderten Kultureinrichtungen: Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen, Förderung von Sachausgaben, Personalkosten, Fremdleistungen und Investitionen (außer Baumaßnahmen)

Niedersachsen

Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung des Landes Niedersachsen, u.a. Projekte zur Schaffung beziehungsweise Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten.

NRW

Förderprogramm "Kultur, Diversität und Diskurs" des NRW Kultursekretariats: Gefördert werden Veranstaltungen, Diskurse und künstlerische Konzepte, die u.a. mit der Inklusion von Menschen mit Behinderung befassen.

Förderfonds Interkultur Ruhr: Gefördert werden künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen.

(aktualisiert 06/2023)

 

Beratung

hier kommt bald eine Liste mit Beratungstellen und Ansprechpartner:innen

Best Practice

Best Practice Aesthetics of access Auswahl:

Festspielhaus Hellerau / Wagner Moreira

Rat & Tat Kulturbüro München / Lucy Wilke, Pawel Dudus, Kim Twiddle

Künstler:innenhaus Mousonturm Frankfurt, Rimini Protokoll Berlin / Chinchilla Arschloch, waswas

Theater Bremen / Sophia Neises

Un-Label Köln / div. Produktionen

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